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Gerichte als privilegierte Quellen im Äußerungsrecht — Inbezugnahme äußerungsrechtlicher Entscheidungen als Argument für die Rechtmäßigkeit von Folgeäußerungen

Gerichte als privilegierte Quellen im Äußerungsrecht — Inbezugnahme äußerungsrechtlicher... 212 Aufsätze AfP 3/2023 Hinderks – Gerichte als privilegierte Quellen im Äußerungsrecht Tobias Hinderks Gerichte als privilegierte Quellen im Äußerungsrecht Inbezugnahme äußerungsrechtlicher Entscheidungen als Argument für die Recht- mäßigkeit von Folgeäußerungen Äußerungsrechtliche Streitigkeiten erregen auch politische und barung zugunsten des Journalisten zu berücksichtigen, so dass mediale Aufmerksamkeit. Wenn bekannte Persönlichkeiten ge- ihm ggf. nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. gen kritische Berichterstattung klagen, wird meist über den Aus- Das BVerfG erstreckt die Privilegierung auf die rechtlichen As- 3 gang des Verfahrens berichtet. Weist das Gericht die Klage zu- pekte der Verlautbarung, namentlich die Rechtsgüterabwä- rück, lassen sich Laien und professionelle Journalisten gleicher- gung. Schließlich sei eine klare Trennung zwischen rechtlichen maßen dazu hinreißen, in der Entscheidung gewissermaßen ei- und tatsächlichen Grundlagen der aufgestellten Behauptung nen „Freibrief“ zu sehen, die Äußerung (stark modifiziert) zu nicht möglich und beziehe sich die Grundrechtsbindung des wiederholen. Ob und inwieweit die gerichtliche Entscheidung Amtsträgers auch auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffe- aber tatsächlich auf die Rechtmäßigkeit der Folgeäußerung ein- nen. In der Literatur wird dies teilweise als unzulässige Ver- wirkt, soll dieser Beitrag erörtern. I. Privilegierung amtlicher Verlautbarungen 1 Statt vieler BVerfG v. 9.3.2010 – 1 BvR 1891/05, AfP 2010, 365 Rz. 35; BGH v. http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht de Gruyter

Gerichte als privilegierte Quellen im Äußerungsrecht — Inbezugnahme äußerungsrechtlicher Entscheidungen als Argument für die Rechtmäßigkeit von Folgeäußerungen

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2023 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
ISSN
0949-2100
eISSN
2366-0945
DOI
10.9785/afp-2023-540306
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Abstract

212 Aufsätze AfP 3/2023 Hinderks – Gerichte als privilegierte Quellen im Äußerungsrecht Tobias Hinderks Gerichte als privilegierte Quellen im Äußerungsrecht Inbezugnahme äußerungsrechtlicher Entscheidungen als Argument für die Recht- mäßigkeit von Folgeäußerungen Äußerungsrechtliche Streitigkeiten erregen auch politische und barung zugunsten des Journalisten zu berücksichtigen, so dass mediale Aufmerksamkeit. Wenn bekannte Persönlichkeiten ge- ihm ggf. nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. gen kritische Berichterstattung klagen, wird meist über den Aus- Das BVerfG erstreckt die Privilegierung auf die rechtlichen As- 3 gang des Verfahrens berichtet. Weist das Gericht die Klage zu- pekte der Verlautbarung, namentlich die Rechtsgüterabwä- rück, lassen sich Laien und professionelle Journalisten gleicher- gung. Schließlich sei eine klare Trennung zwischen rechtlichen maßen dazu hinreißen, in der Entscheidung gewissermaßen ei- und tatsächlichen Grundlagen der aufgestellten Behauptung nen „Freibrief“ zu sehen, die Äußerung (stark modifiziert) zu nicht möglich und beziehe sich die Grundrechtsbindung des wiederholen. Ob und inwieweit die gerichtliche Entscheidung Amtsträgers auch auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffe- aber tatsächlich auf die Rechtmäßigkeit der Folgeäußerung ein- nen. In der Literatur wird dies teilweise als unzulässige Ver- wirkt, soll dieser Beitrag erörtern. I. Privilegierung amtlicher Verlautbarungen 1 Statt vieler BVerfG v. 9.3.2010 – 1 BvR 1891/05, AfP 2010, 365 Rz. 35; BGH v.

Journal

AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrechtde Gruyter

Published: Jun 1, 2023

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